Nutzungsrechtevereinbarung

Ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass Menschen in meinem Umfeld nach einem Fotoshoot mit einer professionellen Fotografin oder Fotografen enttäuscht waren, weil im Vorhinein nicht darüber gesprochen wurde, wie die Fotos, die sie am Ende erhalten, überhaupt eingesetzt und veröffentlicht werden dürfen.

Das möchte ich für meine Kund*innen nicht!

Daher möchte ich hier kurz und transparent meine Nutzungsrechte erklären. Auf was Du achten solltest und warum ich diese zu Deinem Vorteil gestaltet habe:

Keine räumliche Beschränkung

Das bedeutet, dass Du die Fotos weltweit veröffentlichen darfst. Wenn dieses Recht beschränkt wird, gestaltet sich der Einsatz im Internet als schwierig.

Die Übertragung der Nutzungsrechte ist zeitlich unbeschränkt

Du darfst die Bilder so lange verwenden, wie du möchtest. Wenn etwas anderes vereinbart wird, finde ich das nicht fair und daher überlasse ich die Entscheidung meinen Kunde*innen selbst, wie lange er oder sie die Bilder verwenden möchte.

Die Lizenzgeberin verzichtet auf das Recht auf Urheberinnennennung

Ich würde mich natürlich darüber freuen, wenn Du mich als Urheberin auf deiner Website irgendwo nennst. Aber da ich finde, dass das in manchen Fällen optisch einfach nicht schön aussieht, verzichte ich auf dieses Recht und Du kannst je nach Anwendungszweck selbst entscheiden.

Der / die Lizenznehmer/in ist zur Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte berechtigt

Du kannst die Bildrechte auf uneingeschränkt viele andere Personen übertragen. Insbesondere wenn Du mit einer Marketingagentur zusammenarbeitest, die Deine Website gestaltet, die Speisekarten erstellt o.ä., ist das wichtig, damit Du hier rechtlich abgesichert bist.

Die kommerzielle Nutzung des Lizenzmaterials ist gestattet
Du erhältst das Recht die Fotos für alle erdenklichen Werbezwecke (print und digital) zu verwenden.
Die redaktionelle Nutzung der Aufnahmen ist gestattet
Du erhältst das Recht die Fotos für den redaktionellen Gebrauch zu verwenden. Falls bspw. ein Beitrag einer Zeitung über dein Geschäft erscheinen soll, können die Bilder hierzu ebenfalls verwendet werden.
Klärung Rechte Dritter
Hier aufpassen: Die Lizenzgeberin überträgt ausschließlich das fotografische Nutzungsrecht. Die Klärung anderer Rechte an der Aufnahme, insbesondere von Persönlichkeits-, Marken- und Designrechten obliegt dem / der Lizenznehmer/in selbst. Die Lizenzgeberin übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
 
Wenn ich bspw. Mitarbeitende in Deinem Betrieb fotografiere, benötigst Du deren Einwilligung, wenn Du dieses Bild veröffentlichen möchtest. Ein weiteres Beispiel wäre, wenn Du möchtest, dass Deine Kund*innen erfahren, dass Du einen ganz speziellen Rum im Angebot hast und Du mich darum bittest ein Foto von diesem aufzunehmen, worauf dieser ganz präsent zu sehen ist, bräuchtest Du auch hier die Einwilligung des Herstellers, dieses Bild veröffentlichen zu dürfen.
Gerne weise ich Dich in unserem Termin auf diese Themen hin, falls es zu so einem Fall kommt. Doch bitte denke daran, dass Du hier selbst für die Einwilligungen verantwortlich bist.
Exklusivität
Der / die Lizenznehmer/in erhält ein einfaches Nutzungsrecht.
Das bedeutet definitiv nicht, dass ich die Bilder ohne Deine Zustimmung weiterverwende oder gar verkaufe!
Dies bedeutet nur, dass sofern Du einer Veröffentlichung als Referenzbild schriftlich zustimmst, ich dazu berechtigt bin, die Bilder auf meiner Homepage zu zeigen oder in meinem Portfoliobuch zu drucken. Allerdings geschieht dies ausschließlich nach vorheriger Absprache, sowie schriftlicher Einverständniserklärung Deinerseits.

Falls Du weitere Fragen oder Wünsche zu diesem oder einem anderen Thema hast, sprich mich gerne an.