Nutzungsrechtevereinbarung
Ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass Menschen in meinem Umfeld nach einem Fotoshoot mit einer professionellen Fotografin oder Fotografen enttäuscht waren, weil im Vorhinein nicht darüber gesprochen wurde, wie die Fotos, die sie am Ende erhalten, überhaupt eingesetzt und veröffentlicht werden dürfen.
Das möchte ich für meine Kund*innen nicht!
Daher möchte ich hier kurz und transparent meine Nutzungsrechte erklären. Auf was Du achten solltest und warum ich diese zu Deinem Vorteil gestaltet habe:
Keine räumliche Beschränkung
Das bedeutet, dass Du die Fotos weltweit veröffentlichen darfst. Wenn dieses Recht beschränkt wird, gestaltet sich der Einsatz im Internet als schwierig.
Die Übertragung der Nutzungsrechte ist zeitlich unbeschränkt
Du darfst die Bilder so lange verwenden, wie du möchtest. Wenn etwas anderes vereinbart wird, finde ich das nicht fair und daher überlasse ich die Entscheidung meinen Kunde*innen selbst, wie lange er oder sie die Bilder verwenden möchte.
Die Lizenzgeberin verzichtet auf das Recht auf Urheberinnennennung
Ich würde mich natürlich darüber freuen, wenn Du mich als Urheberin auf deiner Website irgendwo nennst. Aber da ich finde, dass das in manchen Fällen optisch einfach nicht schön aussieht, verzichte ich auf dieses Recht und Du kannst je nach Anwendungszweck selbst entscheiden.
Der / die Lizenznehmer/in ist zur Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte berechtigt
Du kannst die Bildrechte auf uneingeschränkt viele andere Personen übertragen. Insbesondere wenn Du mit einer Marketingagentur zusammenarbeitest, die Deine Website gestaltet, die Speisekarten erstellt o.ä., ist das wichtig, damit Du hier rechtlich abgesichert bist.
Falls Du weitere Fragen oder Wünsche zu diesem oder einem anderen Thema hast, sprich mich gerne an.